Thursday, February 10, 2000

Kants Weltfrieden

Wenn es Pflicht, wenn zugleich gegründete Hoff­nung da ist, den Zustand eines öffent­lichen Rechts, obgleich nur in einer ins Un­endliche fort­schreitenden Annäherung wirk­lich zu machen, so ist der ewige Friede, der auf die bisher fälschlich so­genannte Frie­dens­schlüsse (eigentlich Waffen­stillstände) folgt, keine leere Idee, sondern eine Aufgabe, die, nach und nach aufgelöst, ihrem Ziele beständig näher kommt.


Immanuel Kant (1975)
Zum ewihen Frieden.
Ein philosophischer Entwurf.

1 Comments:

At 9:53 PM, Blogger derHarald said...

Ein hochinteressante Zitat!

Hi :-)

Ich, Harald, hab Deine Blogs nicht im Net sondern durchs Xtra gefunden...

Der Pheromone-Artikel ...

Gruss

 

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