Thursday, February 10, 2000

Kants Weltfrieden

Wenn es Pflicht, wenn zugleich gegründete Hoff­nung da ist, den Zustand eines öffent­lichen Rechts, obgleich nur in einer ins Un­endliche fort­schreitenden Annäherung wirk­lich zu machen, so ist der ewige Friede, der auf die bisher fälschlich so­genannte Frie­dens­schlüsse (eigentlich Waffen­stillstände) folgt, keine leere Idee, sondern eine Aufgabe, die, nach und nach aufgelöst, ihrem Ziele beständig näher kommt.


Immanuel Kant (1975)
Zum ewihen Frieden.
Ein philosophischer Entwurf.